Zum Gesetzesinhalt

PreisLS

Nr 36Versandbedingungen und Versandkosten

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

Nach Maßgabe der vereinbarten Liefer- und Versandbedingungen sind die Kosten der Verpackung, die Versandfrachten, die Rollgelder, die Transportversicherung und ähnliches in der Kalkulation gesondert auszuweisen, sofern aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Rechnungsführung nicht eine andere Art der Verrechnung in den Kosten vorgenommen wird.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR524400953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5125932a2ee1e359b1bd35e0932a2245aa25eda37a9054507f3538ff07ff8ade

XML-Quelle beim Herausgeber