PostLV
§ 3Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009000012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a0b40e845759642661e728d1a2b53418dd2b080848c78d76cb733af55fa406b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 50 BLVLaufbahnwechsel
„Die nach § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung erforderliche Qualifizierung kann auch durch Wahrnehmung entsprechender beruflicher Tätigkeiten während einer Beurlaubu …“