Zum Gesetzesinhalt

POSTDIENSTErnAnO 1991

II.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010600991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df22c9b4cbe82f663dd2b3d7930c972a7de2281bfd0a4a6be530373abeaa0ba8

XML-Quelle beim Herausgeber