Zum Gesetzesinhalt

PostbAGSa

§ 23Bundesrechnungshof

Satzung der Deutsche Postbank AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)

Der Bundesrechnungshof hat die Befugnisse nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234600994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 09c57925eadb56455146fa8824b01f4c9178fc3761c42e3ffede3a0660309bc2

XML-Quelle beim Herausgeber