PostAufgÜberlG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 23.12.2025 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.12.2025 I Nr. 345 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 11 Satz 2 dieses G am 23.12.2025 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1590B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57f9422ce90b7e8f89c3a2440cbc8e301dc8a3be59b7eb1762538fca34ec4b11