Zum Gesetzesinhalt

POP-Abfall-ÜberwV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2017 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 17.7.2017 I 2644 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 1.8.2017 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 28.4.2022 I 700

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR264410017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 315dd2999e1da92cef5a1131833525af8e2577b8753e326005bc11d166fe7cd9

XML-Quelle beim Herausgeber