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Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderungen. Die neue Fassung der Satzung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008140969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 34d615c7257a4b60456ac97656193f7cf2ac4a56475fe1806a3eb4fe7b3012cd