Pkw-EnVKV
§ 11Weiterentwicklung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- 1.
- eine mögliche Einführung von Energieverbrauchs-Klassen für Elektrofahrzeuge,
- 2.
- die Ausgestaltung eines zusätzlichen Musters für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen (RFNBOs) betrieben werden (sogenannte „E-fuel-only“-Fahrzeuge),
- 3.
- eine Kennzeichnung von Gebrauchtfahrzeugen,
- 4.
- einen klareren Ausweis der Belastung über den Lebenszyklus des Fahrzeugs
- a)
- aufgrund der CO2-Bepreisung von Energieträgern und
- b)
- aufgrund der Kraftfahrzeugsteuer sowie
- 5.
- einen klareren Ausweis der Lebenszyklus-Emissionen der Energieträger.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.3.2026 I Nr. 55
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR103700004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbf707347812075fccf126384bd0f27a184d6902f30aa27281d42309c9d0f569