PKHFV
§ 1Formular
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003400014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a9f47d9ceed1488a402c8c9afc3883af643d162707a435f8d2508dc969d51cb
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 120a ZPOÄnderung der Bewilligung
„… artei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Absatz 2 Satz 1 oder nach § 120a Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung ist das in der Anlage bestimmte Formular zu verwenden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Erklärung einer Partei kraft Amt …“