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PKHB 2025

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1AD0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea12bbd62fa8a8e395dcaa33f6d01264785afd214251d200511fc44a5c68b81e

XML-Quelle beim Herausgeber

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