PKGrG
§ 4Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung
Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
- 1.
- wesentliche Änderungen im Lagebild der äußeren und inneren Sicherheit,
- 2.
- behördeninterne Vorgänge mit erheblichen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung,
- 3.
- Einzelvorkommnisse, die Gegenstand politischer Diskussionen oder öffentlicher Berichterstattung sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 19.4.2021 I 771
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR234610009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ddfb99a3e1554fe3995170a921c092b42dff6ea2193e2a8e69e5ba5538d2d37