(1) Die für die Verrentung der Beiträge in der Abteilung Z 2002 maßgeblichen Tabellen 1a, 1b, 2, 3a, 3b und 4 (Anhang) sowie die Tabelle für Zuschläge wegen späteren Rentenbeginns gemäß § 29b Abs. 4 werden von der Kasse in regelmäßigen Abständen von zwölf Jahren an die veränderten versicherungsmathematischen Gegebenheiten (z. B. neue Sterbetafeln usw.) angepasst; die Anpassung der Tabellen erfolgt erstmals mit Wirkung für Beiträge, die ab dem 1. Januar 2014 geleistet werden. Die Inkraftsetzung der neuen Tabellen bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
(2) Wird auf Grund einer Gesetzesänderung oder auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung ein nach dem Geschlecht des Versicherten differenzierter Tarif für rechtlich unzulässig erklärt, ist die Kasse mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde berechtigt, den für unzulässig erklärten Tarif durch einen für beide Geschlechter gültigen Einheitstarif zu ersetzen; soweit das Gesetz oder die Rechtsprechung Rückwirkung entfaltet, ist dieser genehmigte Einheitstarif auch rückwirkend anwendbar. Für bereits laufende Rentenverhältnisse bleibt es aus Vertrauensschutzgesichtspunkten bei der bewilligten Rentenhöhe.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Hinweis: Satzungsänderungen gem. § 2 PKDBV werden mangels Veröffentlichung als Bundesrecht nicht konsolidiert.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.