PIDV
§ 2Begriffsbestimmungen
Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik
- 1.
- ist Präimplantationsdiagnostik die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer (§ 3a Absatz 1 des Embryonenschutzgesetzes),
- 2.
- ist reproduktionsmedizinische Maßnahme die künstliche Befruchtung mit anschließender Gewinnung und Aufbereitung von Zellen,
- 3.
- sind Zellen im Sinne der Nummern 1 und 2 Stammzellen, die
- a)
- einem in vitro erzeugten Embryo entnommen worden sind und die Fähigkeit besitzen, sich in entsprechender Umgebung selbst durch Zellteilung zu vermehren, und
- b)
- sich selbst oder deren Tochterzellen sich unter geeigneten Bedingungen zu Zellen unterschiedlicher Spezialisierung, jedoch nicht zu einem Individuum zu entwickeln vermögen.
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 2.7.2018 I 1078
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR032300013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7e1da09ff9ea626f7586e4f29ec91a64cfb4d0c969471f52e2186e4a6ab04f59