PharmRefPrV
Anlage 2(zu § 8) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- Benennung der schriftlichen Prüfungsleistungen als Überschrift,
- 2.
- Benennung der drei Qualifikationsbereiche und Bewertung mit Punkten und Note,
- 3.
- Benennung des Fachgesprächs einschließlich des Qualifikationsbereichs „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ und Bewertung mit Punkten und Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Zahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 5.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR119200007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30577b47acbfbe9aa5fa7494e57fe22f0d8055f9ab2db7a3d869f0c86600cf4d