PflSchGerätV
§ 2Anerkennung einer Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte
Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
- 1.
- Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Antragstellers,
- 2.
- Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Hauptsitzes der Prüfeinrichtung,
- 3.
- Name, Anschrift des Trägers der Prüfeinrichtung,
- 4.
- Name und Qualifikation des leitenden Prüfers,
- 5.
- Name und Qualifikation des Stellvertreters des leitenden Prüfers,
- 6.
- Namen und Qualifikationen der weiteren mit der Prüfung beschäftigten Mitarbeiter,
- 7.
- Darstellung der für die Durchführung der Prüfungen vorhandenen Räumlichkeiten, Prüfstände, Labor- und Freilandausrüstungen sowie der Freilandversuchsflächen und
- 8.
- Nachweis, dass im Rahmen der Durchführung der Prüfungen alle notwendigen Aufzeichnungen erfolgen.
- 1.
- die Prüfstelle organisatorisch selbständig ist,
- 2.
- ständig ein leitender Prüfer beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich des Maschinenbaus, der Agrartechnik oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Prüfungen hat,
- 3.
- ein geeigneter Stellvertreter für den leitenden Prüfer benannt ist,
- 4.
- eine für den Prüfumfang angemessene Zahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,
- 5.
- die in § 1 Absatz 4 genannten Merkmale und Richtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
- 6.
- im Rahmen der Durchführung der Prüfungen alle Aufzeichnungen erfolgen, die erforderlich sind, um das Prüfungsergebnis nachvollziehen zu können, und
- 7.
- für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen geeignete Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl sowie geeignete Prüfstände, Labor- und Freilandausrüstungen und Freilandversuchsflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 18.4.2019 I 507 mWv 30.4.2019
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR196200013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95865b4af073b8e2b4696bd0e58db1e0de2259b7ffe4c9fdcb40720d1765ad2c