PflegeZG
§ 9(weggefallen)
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR089600008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ebf0ddf1ebb16969f7ab3add055c30693b0c8cdfc1f1a63b5a3cb602f20c2032