PflegeVG
Art 53 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 33 G v. 12.12.2019 I 2652
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101409994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 257c8c81d3e42032f69b2a9a359542eaf71ff328218703c181ca3888330344f0