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7. PflegeArbbV

§ 5Ausschlussfrist

Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 6 dieser V mit Ablauf d. 30.9.2028 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03A0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc7a2ed369e2d89830abd699c0b87f61692348d4f926a1c9fce6aaa8fed65a4b

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