Einfuhrverbot von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen nach den Artikeln 72, 73 und 74 der Verordnung (EU) 2016/2031
Abschnitt 2
Genehmigungen und Ermächtigungen von Unternehmern
§ 5
Genehmigungen für die Zwecke amtlicher Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben nach den Artikeln 8 und 48 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 6
Quarantänestationen und geschlossene Anlagen
§ 7
Ermächtigung von Unternehmern zur Ausstellung von Pflanzenpässen nach Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 8
Genehmigungen von Risikomanagementplänen nach Artikel 91 der Verordnung (EU) 2016/2031
Abschnitt 3
Holz und Verpackungsmaterial aus Holz, Kontrolle
§ 9
Registrierung von Unternehmern, die nach ISPM 15 Standard behandeltes Holz ausschließlich in Verkehr bringen
§ 10
Behandlungsnachweis nach ISPM 15 Standard bei Holz und Verpackungsmaterial aus Holz
§ 11
Ermächtigung registrierter Unternehmer nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 12
Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz
§ 13
Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz nach Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 14
Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz
Abschnitt 4
Risikowarenlisten
§ 15
Kontrolle der Waren nach Artikel 73 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 16
Bekanntmachung der Risikowarenlisten
Abschnitt 5
Ausfuhr und Verbringen
§ 17
Pflanzengesundheitszeugnisse nach Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031, phytosanitäre Sicherheit bei der Ausfuhr in Drittländer
§ 18
Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen nach den Artikeln 100 und 101 und Vorausfuhrzeugnissen nach Artikel 102 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 19
Genehmigung des Verbringens aus abgegrenzten Gebieten nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder eines Durchführungsrechtsaktes nach Artikel 30 der Verordnung (EU) 2016/2031
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 20
Anfragen nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2016/2031
§ 21
Mitteilungen
§ 22
Ordnungswidrigkeiten
§ 23
Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Union
Anlage 1
zu § 18 Absatz 6
Anlage 2
zu § 23
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
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