PflanzentechMeistPrV
§ 8Anforderungen und Prüfungsinhalte
- 1.
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pflanzenzüchtung, des pflanzenbaulichen Untersuchungswesens, der Pflanzenkultur und der Pflanzenuntersuchung,
- 2.
- Kontrollieren und Bewerten von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen,
- 3.
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,
- 4.
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investition und Finanzierung,
- 5.
- Analysieren von Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
- 6.
- Bewerten von Betriebs- und Arbeitsorganisation,
- 7.
- Beobachten und Bewerten von Märkten,
- 8.
- Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten,
- 9.
- Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit,
- 10.
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften sowie
- 11.
- Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR381500017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba1bb1ac1f0a7d6e5cfa13b5b88a14e3d99875cff50dc4ac07b5d7a7f0e26e1c