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PflanzentechMeistPrV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin

Abschnitt 1
Allgemeines
§  1Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§  2Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§  3Gliederung der Meisterprüfung
Abschnitt 2
Prüfungsteil
Pflanzenkultur, Verfahrenstechnik,
Untersuchungstechnik und Dienstleistung
§  4Anforderungen und Prüfungsinhalte
§  5Struktur der Prüfung
§  6Arbeitsprojekt
§  7Schriftliche Prüfung
Abschnitt 3
Prüfungsteil
Betriebs- und Unternehmensführung
§  8Anforderungen und Prüfungsinhalte
§  9Struktur der Prüfung
§ 10Arbeitsprojekt
§ 11Schriftliche Prüfung
Abschnitt 4
Prüfungsteil
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
§ 12Anforderungen und Handlungsfelder
§ 13Struktur der Prüfung
§ 14Praktischer Teil
§ 15Schriftlicher Teil
§ 16Fallstudie
Abschnitt 5
Befreiung von
Prüfungsleistungen, Bewertungen
in den Prüfungen, Bestehens- und Zeugnisregelungen
§ 17Befreiung von Prüfungsleistungen
§ 18Bewertungen in den Prüfungen
§ 19Bestehen der Meisterprüfung
Abschnitt 6
Ergänzungs- und Wiederholungsprüfung
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 21Wiederholung der Meisterprüfung
Abschnitt 7
Schlussvorschrift
§ 22Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR381500017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba1bb1ac1f0a7d6e5cfa13b5b88a14e3d99875cff50dc4ac07b5d7a7f0e26e1c

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