PferdewMeistPrV
§ 9Anforderungen und Prüfungsinhalte
- 1.
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pferdewirtschaft,
- 2.
- Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen,
- 3.
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,
- 4.
- Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
- 5.
- Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,
- 6.
- Beobachten und Bewerten von Märkten,
- 7.
- Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung,
- 8.
- Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
- 9.
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investitionen, Finanzierungen und Liquidität,
- 10.
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere von Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie
- 11.
- Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR182500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81a7847599ea9088970bb858b3850ffa3b5aad9ecf0cd4faccc0c92308bf82d4