PferdewMeistPrV
§ 5Anforderungen und Prüfungsinhalte
- 1.
- Planen und Kalkulieren von Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen, des Personal- und Technikeinsatzes im pferdewirtschaftlichen Bereich sowie der Beratung und der Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse,
- 2.
- Entscheiden über Art und Zeitpunkt von Maßnahmen und Arbeiten in der Pferdehaltung, beim Pferdeeinsatz, in der Pferdezucht und bei Dienstleistungen,
- 3.
- Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe,
- 4.
- Durchführen, Kontrollieren und Bewerten der Maßnahmen und Arbeiten in der Pferdehaltung, beim Pferdeeinsatz, in der Pferdezucht und bei Dienstleistungen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, unter Beachtung der Anforderungen des Marktes, der Belange des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sowie unter Beachtung des Tierwohls,
- 5.
- Vermarkten von Pferden, Dienstleistungen und Produkten,
- 6.
- Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung,
- 7.
- Entwickeln von Qualitätsstandards,
- 8.
- Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- 9.
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen,
- 10.
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie
- 11.
- Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen und Regelungen der Pferdewirtschaft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR182500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81a7847599ea9088970bb858b3850ffa3b5aad9ecf0cd4faccc0c92308bf82d4