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PferdewMeistPrV

§ 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 131), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81a7847599ea9088970bb858b3850ffa3b5aad9ecf0cd4faccc0c92308bf82d4

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