PfandBarwertV
§ 1Begriffsbestimmungen
- 1.
- "Barwert" die Summe aller mittels jeweils marktüblicher Zinskurven auf den aktuellen Tag abgezinsten Zahlungsströme und
- 2.
- "Wechselkurs" der Wert einer Fremdwährungseinheit, wie er sich auf der Grundlage der aktuellen, von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Referenzkurse ergibt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.10.2022 I 1614
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR216500005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 800dc1361060b417ef80e478ff12d5f9517112a9fc020df20f3a89fa77c4a4b0