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PfändfreiGrBek 2026

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 26.3.2026 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0500A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d288e2c93adcc7c776794758f1f2ab94f058d1448e7ef963c3bff7c81176ccdb

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