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PfändfreiGrBek 2025

Schlussformel

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR06E0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e88a0b60a683fd2abce7c290318393e9f270d53ebc04255d002820479016c25

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