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PfändfreiGrBek 2024

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.5.2024 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0A00A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fcbad63595e7c1d7c5731268fe8b03475d8e2864fb84a861390e69172ab63988

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