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PfändfreiGrBek 2023

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR04F0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1bfdda9e65b5a6378717d28a510806821e5daceed0903f2bc8f0f471f0aa63

XML-Quelle beim Herausgeber

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