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PfändfreiGrBek 2021

Schlussformel

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f2117855da36857d162ed9d998aebd1d3c05ccf0102c2398cbaf2df468e2cea

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