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PfändfreiGrBek 2013

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Die Bundesministerin der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 29fc4741f655c197388fc80633615be0b2cce14c4af7ae0286dc0c961056213a

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