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PfändfreiGrBek 2011

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.5.2011 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR082500011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b00db4b85884fd0a1437b3b7fb34d43a55cb1c964c9ab139d42e668666ccc28c

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