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PfändfreiGrBek 2005

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR049300005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 176cb1562fc93b4fc1b51facddc9a8cc64221bd21b1284cd3781ba05079cf693

XML-Quelle beim Herausgeber

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