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PfändfreiGrBek 2003

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 27. 2.2003 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR027600003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76bf958a5f918fd13f32b42e064c9c43cbee1b4af4ee06bbd12e82ba733b5c9c

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