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PersVEntV

§ 1

Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder

Die Aufwandsentschädigung beträgt für ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten, Bezirkspersonalräten und Hauptpersonalräten 26 Euro monatlich.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 7 G v. 3.12.2001 I 3306

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014990974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ef6694ae4bdd206d6c7a96aed48ba371dbd01b90064168d6fbd3fa4812cb749

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