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PersStdBerV NW

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Vornamen und die Berichtigung von Eintragungen in den Personenstandsbüchern

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Gem. § 3 Abs. 2 BerG nur Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700430948

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9df4c00f70ef696255144291fbdf262a02e75e5e094f2618fc7d212f744ae655

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