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Art 1

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlich deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 87 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR077420997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84e2f5d81562164f9a30bdb1c688436d093d4b3bf6f5b2a006b6ff3b361ee2b9

XML-Quelle beim Herausgeber