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Allgemeine Hinweise

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr


Die Neufassung dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (ABl. EG Nr. L 124 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 98/76/EG des Rates vom 1. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 277 S. 17).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2000 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 26/96 (CELEX Nr: 396L0026) +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 5 G v. 11.4.2024 I Nr. 119

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR085100000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4180ce549c44a37c039dabc600d127627bab11e89d52398d91bff4e57bdf97b

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