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§ 2Inkrafttreten

Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E50A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 078296fd366e063ab5a2f8d0fb450a1e673de5c5bee4edda980ec1f4ce9068a5

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