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PBefG§45aV 5

§ 3

Fünfte Verordnung über die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten nach dem Personenbeförderungsgesetz

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007410990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ddbbcb0e0c73989e05805d31f8f11d51c09a3adc73168c97ca5f6122a1060391

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