PBefG
§ 51Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
- 1.
- Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise sowie Festpreise für bestimmte Wegstrecken,
- 2.
- Zuschläge,
- 3.
- Vorauszahlungen,
- 4.
- die Abrechnung,
- 5.
- die Zahlungsweise und
- 6.
- die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.
- 1.
- ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt wird,
- 2.
- eine Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird,
- 3.
- die Beförderungsentgelte und -bedingungen schriftlich vereinbart sind und
- 4.
- in der Rechtsverordnung eine Pflicht zur Genehmigung oder Anzeige vorgesehen ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990 I 1690;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 15.5.2026 I Nr. 148
Hinweis: Änderung durch Art. 15 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002410961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7e9f6f5772b8999b2b78db0d9ddfa0ffaa331298fc9857770efa5b5c5bc057d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage MDV(zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)
„… NSPIRE-Vorgaben XML, CSV, GML Preise/Beförderungsentgelte a) Taxenverkehr: Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonderprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderu …“