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PatG§16aAbs1Bek 96

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 9.10.1996 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149500996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7e631530884a1ae8a47805441d6936738e01873d0ceb74646630aec92c3f3c84

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