ParlBG
§ 3Antrag
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- den Einsatzauftrag,
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- das Einsatzgebiet,
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- die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes,
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- die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten,
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- die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte,
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- die geplante Dauer des Einsatzes,
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- die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR077500005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 89fcbbb51cc771490d429c030fae5b47923d0965ba1c1b06c37e41927e97e1cc