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OWiGPAktÜbertrV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.12.2025 +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 12.12.2025 I Nr. 324 von der Bundesregierung erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 17.12.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1440C0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6b3026362beae29e26dbfd96bcc3e04a44eef750dc9125e642333e618281872

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