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OWiG§124V

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 15. 1.1975 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002090975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c345b07f572b336f9c219493ac44d3311bf5740b5c38c44fefa6a1b773d3810a

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