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OSZEVorRV 2016

Art 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. Februar 1996 über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (BGBl. 1996 II S. 226), die durch Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013820016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5107eaaa4f0e11ddf0f42652656b25fed37a4a777719779625232ac0222043ed

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