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OStrV

Inhaltsübersicht

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen
durch künstliche optische Strahlung; Messungen
§  3Gefährdungsbeurteilung
§  4Messungen und Berechnungen
§  5Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und
Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
§  6Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§  7Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei
Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung;
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§  8Unterweisung der Beschäftigten
§  9Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10Ausnahmen
§ 11Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 6 V v. 18.10.2017 I 3584

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096010010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c04d18c0c1e5fa8386f5ca05d953f2f1d18bab565d086e2f31ad9d0b6b07959d

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