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OrdenErl 8

Art 2

Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR374800002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1cbafee1fcb189b5dc82f9f9bf2d1b53f2ad4045a646de1ff612f01850979615

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