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OrdenErl 2022

Eingangsformel

Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, ordne ich an:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76272e5465718d4c2de607a4ef79ad61957f93e83eeb6157f38f73a2b67006c6

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