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OlympSchG

§ 10Inkrafttreten

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 Abs. 8 G v. 10.10.2013 I 3799

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR047900004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9803c1e4a68e23f91b61394648d6b455d9d79e848165e732e2ec46f5aaff93c9

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